posted Tue, 09.03.10

Polizei und Geheimdienste als Daten-Kraken

Polizei und Geheimdienste sammeln beständig Daten über linke, politisch aktive Menschen, die sich zu verschiedensten Themen engagieren. Von der Teilnahme an einer Demonstration oder Veranstaltung über Personalienkontrollen bis hin zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren – nahezu jede Form von politischer Aktivität oder Kontakten mit BeamtInnen findet Eingang in Akten und Datenbanken.
In den verschiedenen Datenbanken wird eine Datenfülle angehäuft, die den Schutz von Persönlichkeitsrechten zur Farce werden lässt. Die Sammlungen dienen der gezielten Ausspähung und Überwachung. Betroffene erfahren von den über sie gespeicherten Daten oft nur zufällig, z.B. im Zuge von Ermittlungsverfahren. Die von den verschiedenen Behörden öffentlich preisgegebenen Angaben sind stets nur die Spitze des Eisbergs.
Denn Behörden und einzelne BeamtInnen gehen bei der Sammlung von Daten immer wieder auch über den legalen Rahmen hinaus.

Ein gutes Beispiel für diese Praxis in Göttingen ist der sogenannte „SpuDok“-Skandal. Er verdeutlicht, wie hartnäckig die hiesige Polizei an rechtswidrig entstandenen Datensammlungen festhält: Im Jahre 1982 wurde öffentlich, dass das damalige Göttinger Zivile Streifenkommando (ZSK, damals noch unter dem Namen "Aufklärungs- und Dokumentationsgruppe") zwischen 1981 und 1982 ohne ausreichende Rechtsgrundlage eine Computerdatei über die „linke Szene" Göttingens angelegt hatte. In diesen SpuDok-Datensätzen fanden sich neben Personenprofilen politisch aktiver Menschen auch Listen von KFZ-Kennzeichen, von WohngemeinschaftsmitbewohnerInnen, Gästen bestimmter Lokale, TeilnehmerInnen bei politischen oder kulturellen Veranstaltungen, von ZeugInnen bei HausbesetzerInnenprozessen, linksorientierten RechtsanwältInnen sowie StadtratskandidatInnen. 1983 musste, nachdem der "SpuDok"-Skandal mehrmals Thema im Landtag und den Medien war, das niedersächsische Innenministerium die Löschung dieser Datei anordnen. Dass eine "unwiderrufliche Löschung" nicht automatisch die Vernichtung des Datenmaterials bedeutet, wurde 1999 deutlich: Die besagten Datensätze tauchten sechzehn Jahre nach der angeblichen Beseitigung wieder in einem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf das Göttinger Arbeitsamt auf - mit den gleichen Buchstabendrehern und falschen zweiten Vornamen wie 1982.

Um zu zeigen, welcher Art die Informationen sind, die allein in den offiziellen – also legalen – Datenbanken dauerhaft gespeichert werden, dokumentieren wir hier exemplarisch einige kurze Auszüge aus Akten über Göttinger AktivistInnen, die im Zuge von Auskunftsersuchen bekannt geworden sind.

Niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz:

"Am 20.01.2000 nahm XX an einer Podiumsdiskussion unter der Themenstellung „Faschos auf`s Maul hauen, Jugendfreizeitheime bauen oder Faschos den Konsens klauen?“ im Theologikum der Uni Göttingen teil."

"Eine am 20.05.2001 in den Abendstunden in den Räumen der Universität Göttingen durchgeführte Podiumsdiskussion des Studierendenverbundes Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) unter Teilnahme des bayrischen Innenministers Beckstein wurde massiv gestört. Unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn blockierten ca. 50 Personen den Eingang der vorgesehenen Räumlichkeiten. Durch Erzeugen einer Geräuschkulisse wurde der Beginn der Veranstaltung verzögert. Bei den in diesem Zusammenhang vorgenommenen Identitätsfeststellungen wurden auch die Personalien von XX festgestellt."

"Im Januar 2003 war XX in Göttingen Teilnehmer von Protesten gegen den „Kleinen Parteitag“ der PRO (Schillpartei) und deren Vorsitzenden."

"Von März bis April 2003 hat XX an mehreren Demonstrationen und Kundgebungen im Zusammenhang mit dem Irak- Krieg teilgenommen."

"XX hat am 10.10.2003 auf dem Marktplatz in Göttingen am Innenstadtaktionstag teilgenommen."

"XX wurde in Zusammenhang mit einer Protestaktion gegen den Castortransport in Göttingen am 11.11.2003 ein Platzverweis erteilt, sowie ihre Personalien festgestellt."

"XX nahm im November 2004 an einer Kundgebung gegen Rassismus anlässlich einer Vortragsveranstaltung im Hause der Burschenschaft „Holzminda“ in Göttingen teil."

"Im April 2005 nahm XX an einer Demonstration gegen das Kriegsverbrechen der Gebirgsjäger und im Juni 2005 an mehreren Demonstrationen im Zusammenhang mit Abschiebungen in Göttingen teil."

Landeskriminalamt Niedersachsen:

"1. Ihr Mandant wurde zusammen mit einer anderen Person mit Plakaten zum Thema Boykott der Studiengebühren sowie einem Kleistereimer angetroffen.
Tatzeit: 29.11.2006
Tatort: Göttingen
Tatvorwurf: Verstoss gegen die Verordnung der Stadt Göttingen
[...] Als Datum für die Prüfung, ob eine Löschung dieser Speicherungen erfolgen kann (Aussonderungsprüfdatum), wurde der 25.06.2013 festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt ist also eine Löschung vorgesehen, soweit keine Sachverhalte bekannt werden, die eine weitere Speicherung erforderlich machen."

"XX war Anmelderin einer Demonstration gegen Polizeiterror und Repression. Hierbei wurden Auflagen der Stadt Göttingen bezüglich der Breite der mitgeführten Transparente nicht eingehalten. Tatzeit: 21.10.2006, Tatort: Göttingen, Tatvorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz"
(Die u.a. bezüglich der Transparentlänge erlassenen Auflagen waren nach einem Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichtes rechtswidrig. Vgl. Zum Umgang der Göttinger Polizei mit öffentlicher Kritik)

"3. Ihr Mandant blockierte anlässlich des Stiftungsfestes des Corps Coronia den Haupteingang der Stadthalle gemeinsam mit anderen Personen. Einer Personalienfeststellung durch Polizeikräfte wurde durch bei Seite Stossen der Polizeibeamten Widerstand entgegengesetzt.
Tatzeit: 14.06.2008
Tatort: Göttingen
Tatvorwurf: Verstoss gegen §§ 113, 123, 240 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch, Nötigung)
[...] Der oben unter 3. angeführte Sachverhalt wurde – einschliesslich der personenbezogenen Daten Ihres Mandanten – von hier auch in eine staatschutzspezifische Datei des bundesweiten polizeilichen Informationssystems INPOL eingegeben. [...] Zweckbestimmung dieser Speicherung ist die Verhütung und Aufklärung von politisch motivierten Straftaten, die länderübergreifende, internationale oder erhebliche Bedeutung haben."
(Das Verfahren musste mangels Tatverdacht eingestellt werden, der Datenbankeintrag tauchte später in der Akte zu einem anderen Prozess trotzdem wieder auf. Vgl. Einsatzleitung interessiert sich für Strafanzeigen, nicht für das Versammlungsrecht)

Polizeidirektion Göttingen:


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